§ 1 Angebot und Vertragsabschluß
1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung des Verkäufers für diesen verbindlich. Soweit sich der Käufer auf nach Vertragsabschluß getroffene abweichende Vereinbarungen beruft, sind diese von ihm zu beweisen.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Lieferzeiten
1. Bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretenden Lieferverzögerungen ist die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 2 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.
§ 3 Gewährleistung
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Dem Käufer bleibt vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
2. Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer nach einer Woche, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus.
§ 4 Garantie
1. Die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende zusätzliche Garantie bezieht sich bei Wassermatratzen auf Material- und Konstruktionsfehler an den Verschweißungen. Die Garantie deckt die auszutauschenden notwendigen Ersatzteile oder deren Reparation ab Lager Bonn. Eventuelle Transport- und Montagekosten trägt der Käufer. Die Garantie gilt nur unter der Voraussetzung der fachgerechten Pflege (siehe Pflegehinweise) und des sachgemäßen Gebrauchs.
§ 5 Zahlungen
1. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Rechnung des Verkäufers zum Rechnungsdatum in bar oder per EC-Karte ohne Abzug zahlbar.
§ 6 Haftungsbegrenzung
1. Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsforderungsver-letzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit sie vertragsunwesentliche Pflichten (keine Kardinalpflichten) betreffen und der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
2. Sollte der Käufer trotz des hohen Qualitätsstandards und der zusätzlichen Sicherheitsfolie Bedenken haben, besteht die Möglichkeit, das Wasserbett zu versichern. Versicherungen bieten den entsprechenden Schutz für ca. 4 – 5 €/Jahr an. Hierauf wird der Käufer hingewiesen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) vor bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Vorbehaltslieferung erwirbt. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit jedem Kontoausgleich zwischen Verkäufer und Käufer. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
2. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, gilt Bonn als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
Pflegehinweise
1. Der gefüllten Wasserkernmatratze muß regelmäßig Konditionierer beigegeben werden.
2. Salzablagerungen auf der Matratzenoberfläche sollten alle 3 Monate mit Vinylreiniger entfernt werden.
3. Die Nichtbeachtung der Pflegehinweise setzt die Lebensdauer der Matratze erheblich herab und kann den Verfall möglicher Garantieleistungen zur Folge haben.
Hinweise für den Auf- und Abbau
1. Matratze niemals in kaltem Zustand (unter 10°C) auseinanderfalten. (Bruchgefahr)
2. Das Heizelement darf nur bei gefüllter Matratze in Betrieb sein. (Netzstecker)
3. Vliesberuhigte Matratzen sollten mit einer Pumpe entleert werden, um Vliesverwerfungen zu vermeiden.